AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 05.08.2025

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertrages, der die Erbringung eines (Beratungs-)Auftrages durch Dardania Digital (im Folgenden „Auftragnehmer“ bzw. „Unternehmensberater“) im Rahmen allgemein anerkannter Berufsgrundsätze und Standesregeln zum Gegenstand hat. Der Vertragspartner von Dardania Digital wird nachfolgend als „Auftraggeber“ bezeichnet. Auftragnehmer und Auftraggeber werden gemeinsam als „Vertragsparteien“ bzw. „Vertragspartner“ bezeichnet.


1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Der Auftragnehmer behält sich Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor; für nachfolgende Aufträge gelten die jeweils aktuellen AGB.

1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, selbst wenn bei Zusatzverträgen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, sie werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt. Im Fall konkurrierender AGB gelten ausschließlich diese hier vorliegenden.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die ungültige Klausel ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


2. Umfang des Beratungsauftrags / Stellvertretung

2.1 Der Umfang des konkreten Beratungsauftrags wird im Einzelfall schriftlich vereinbart.

2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer. Es entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.3 Eine Auftragserweiterung liegt auch dann vor, wenn der Auftraggeber zusätzliche, als sinnvoll oder notwendig bezeichnete Leistungen anfordert oder entgegennimmt.

2.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses keine Geschäftsbeziehung zu jenen Personen oder Gesellschaften einzugehen, derer sich der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung bedient hat. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.

2.5 Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen oder Empfehlungen sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.

2.6 Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Erfolg und gibt keine verbindlichen Zusicherungen ab.


3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Ort der Beratung ein möglichst ungestörtes, effektives Arbeiten möglich ist.

3.2 Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über laufende oder zurückliegende Beratungsmaßnahmen, auch aus anderen Bereichen, und stellt alle relevanten Unterlagen zur Verfügung.

3.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung zu übermitteln.

3.4 Der Auftragnehmer darf von der Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Unterlagen ausgehen und ist nicht zur Überprüfung verpflichtet – auch bei etwaigen Wertermittlungen oder Plausibilitätsprüfungen.

3.5 Der Auftraggeber informiert seine Mitarbeitenden und gegebenenfalls den Betriebsrat über die Beauftragung.


4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2 Beide Parteien unterlassen alles, was die Unabhängigkeit der beauftragten Dritten oder Mitarbeiter des Auftragnehmers gefährden könnte – insbesondere Angebote auf Anstellung oder direkte Auftragsübernahme.


5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber auf Wunsch über den Fortschritt der Arbeiten.

5.2 Der Schlussbericht wird in angemessener Frist, in der Regel binnen zwei bis vier Wochen nach Projektabschluss, übermittelt – sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

5.3 Der Auftragnehmer handelt eigenverantwortlich, ist weisungsfrei und nicht an bestimmte Arbeitszeiten oder -orte gebunden.


6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Sämtliche vom Auftragnehmer oder Dritten erstellten Werke (z. B. Berichte, Konzepte, Programme, Analysen) bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und dürfen vom Auftraggeber nur im vertraglich vereinbarten Umfang verwendet werden.

6.2 Jede Verletzung dieser Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen Vertragsauflösung und Geltendmachung von Unterlassung, Schadenersatz und ggf. Herausgabe von Gewinnen.


7. Gewährleistung

7.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt gewordene Mängel unverzüglich zu beheben.

7.2 Die Gewährleistung erlischt sechs Monate nach Erbringung der jeweiligen Leistung. Eine Beweislastumkehr ist ausgeschlossen.

7.3 Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Mängelrüge verpflichtet.

7.4 Der Auftragnehmer kann bei Mängeln wahlweise verbessern, austauschen, das Entgelt mindern oder den Vertrag auflösen.

7.5 Eigenmächtige Mängelbehebungen durch den Auftraggeber führen zum Verlust aller Gewährleistungsansprüche.


8. Haftung / Schadenersatz / Vertragsanfechtung

8.1 Für Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – ausgenommen Personenschäden.

8.2 Ansprüche müssen binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens aber innerhalb von drei Jahren ab Leistungserbringung geltend gemacht werden.

8.3 Die Beweislast liegt beim Auftraggeber.

8.4 Die Haftung ist mit maximal der Hälfte des Auftragswertes pro Schadensfall beschränkt.

8.5 Bestehen Ansprüche gegenüber beigezogenen Dritten, werden diese an den Auftraggeber abgetreten.

8.6 Für den Erfolg empfohlener Maßnahmen haftet der Auftragnehmer nicht.

8.7 Bei unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers entfällt die Haftung.

8.8 Haftungsbegründende Umstände sind binnen 14 Tagen schriftlich mitzuteilen.

8.9 Eine Anfechtung wegen Irrtums oder laesio enormis ist ausgeschlossen.

8.10 Keine Haftung bei Datenverlust, Folgeschäden oder entgangenem Gewinn.


9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen der Tätigkeit erlangten Informationen.

9.2 Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch gegenüber Dritten, insbesondere bei personenbezogenen Daten und Kundeninformationen.

9.3 Die Schweigepflicht gilt zeitlich unbefristet über das Vertragsverhältnis hinaus.

9.4 Der Auftragnehmer darf sich zur Leistungserbringung Dritter bedienen und verpflichtet diese zur Vertraulichkeit.

9.5 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO, auf Basis gesetzlicher Verpflichtung oder Einwilligung.


10. Honorar

10.1 Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung und ist bei Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Akontozahlungen können verlangt werden.

10.2 Zahlungsverzug zieht Verzugszinsen in Höhe von 10 % p. a. nach sich.

10.3 Reisekosten, Spesen und Barauslagen sind zusätzlich zu ersetzen.

10.4 Unterbleibt die Ausführung durch den Auftraggeber, behält der Auftragnehmer das Honorar abzüglich pauschalierter 30 % ersparter Aufwendungen.

10.5 Eine Nichtzahlung berechtigt den Auftragnehmer zur Einstellung der Leistung.

10.6 Überschreitungen des geschätzten Zeitaufwands durch Umstände beim Auftraggeber sind zusätzlich zu vergüten.

10.7 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.


11. Elektronische Rechnungslegung

11.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln. Der Auftraggeber stimmt dem ausdrücklich zu.


12. Vertragsdauer / Kündigung

12.1 Der Vertrag endet grundsätzlich mit Abschluss des jeweiligen Projekts.

12.2 Er kann aus wichtigem Grund jederzeit ohne Frist gekündigt werden, z. B. bei Pflichtverletzungen, Zahlungsverzug oder Bonitätsproblemen.


13. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

13.2 Es gilt ausschließlich kosovarisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Dardania Digital in Prishtina, Kosovo.

13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.